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Anwaltskanzlei.
Immobilienrecht.
Hannover.
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

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Rücktritt des Käufers vom Immobilienkaufvertrag in Hannover

Leider keine Seltenheit:
Für Ihr Haus oder Ihre Wohnung haben Sie den passenden Käufer gefunden, sind sich einig geworden über Kaufpreis und sonstige Bedingungen rund um den Verkauf Ihrer Immobilie und haben den Kaufvertrag beim Notar beurkunden lassen.

Das böse Erwachen kommt nach dem Notartermin und der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, wenn der Käufer nicht oder nur einen Teil des Immobilienkaufpreises zahlt.

Wenn der Immobilienkäufer nicht zahlt:
So wird unsere hannoversche Anwaltskanzlei für Immobilienrecht für Sie tätig

Befindet sich der Immobilienkäufer in Zahlungsverzug?

Klingt banal, wird jedoch immer wieder übersehen:

Wir prüfen genau, ob der Kaufpreis bereits fällig ist und sich der Immobilienkäufer tatsächlich in Zahlungsverzug befindet. Auskunft darüber gibt der im Notarvertrag festgelegte Kaufpreis, sowie dessen Zahlungsziel.

Bei Zahlungsverzug des Immobilienkäufers:
Diese rechtlichen Möglichkeiten schöpfen wir für Sie aus:

Stellt sich heraus, dass nach dem Verkauf Ihrer Immobilie ein tatsächlicher Zahlungsverzug vorliegt, so nimmt unsere auf Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei aus Hannover folgende rechtlichen Optionen für Sie wahr:

1. Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass der Kaufvorgang rückabgewickelt wird (Rücktritt vom Kaufvertrag).

2. Unsere Rechtsanwälte bestehen auf Vertragserfüllung und somit auf die Zahlung des gesamten Kaufpreises und leiten ggf. Zwangsvollstreckungsmassnahmen in das Vermögen des Schuldners ein.

Darüber hinaus machen wir Schadenserstzansprüche in Hinblick auf Verzugsschäden, wie z.B Zahlung von Verzugszinsen, für Sie geltend.

Wie lassen sich beim Immobilienverkauf Zahlungsprobleme des Verkäufers vorbeugen?

Um Zahlungsprobleme von Seiten des Käufers beim Immobilienkauf zu vermeiden, holen wir für unsere Mandanten eine umfassende Bonitätsauskunft des Käufers ein. Diese enthalten:

1. Einkommensnachweise.

2. Finanzierungsbestätigung von Seiten der finazierenden Bank.

3. Rechtssichere Ergänzungsklausel im Kaufvertrag die besagt, dass im Falle der Verletzung der Zahlungspflicht, eine sofortige Zwangsvollstreckung in sämtliche Vermögenswerte des Käufers erfolgen kann.

4. Rechtssichere Formulierug über ein sofortiges Rücktrittsrecht des Immobilienverkäufers, im Falle einer Vertragsverletzung.

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Rechtsanwaltskanzlei für Immobilienrecht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema Immobilienrecht für Verkäufer, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Warum Sie beim Verkauf Ihrer hannoverschen Immobilie einen hannoverschen Rechtsanwalt einschalten sollten

Besonders beim Immobilienverkauf wird auf die Beauftragung eines Rechtsanwalts oftmals verzichtet. Die Anwesenheit eines Notars, so die Meinung vieler, ist da ausreichend. Doch weit gefehlt. Ein Nota sorgt lediglich für die korrekte Einhaltung der bürokratischen Formalitäten.

Geht es darum bei einem Immobilienverkauf Ihre Interessen rechtssicher zu vertreten, so ist die Beauftragung eines auf Immobilienrecht spezialisierten Anwaltbüros unerlässlich. Fehler sind im juristischen Dschungel schnell passiert und kosten beim Verkauf von Immobilien i.d.R. viel Geld.

Daher kann nur ein auf Immobilienrecht spezialisierter Anwalt die Komplexität aller kaufrelevanter Parameter erfassen und bewerten. Unsere hannoverschen Anwälte für Immobilienrecht führen die juristische Kommunikation mit Ihrer Gegenpartei und vertreten, wenn nötig, Ihre Interessen vor Gericht mit Nachdruck.

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