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Fachanwaltskanzlei.
WEG-Recht
Hannover
In Hannover ansässig, bundesweit tätig.

0511 - 850 33 88

Fachanwalt für WEG-Recht
Beratung und Vertretung von Wohnungs­eigentümern gemäß Wohnungs­eigentümer­gesetz (WEG-Recht)

Jeder Besitzer einer Eigentumswohnung ist zugleich Teil einer Eigentümergemeinschaft. Die Rechte und Pflichten, die daraus entwachsen werden geregelt im Wohnungs­eigentums­gesetz oder auch WEG-Recht.

Seit mehr als 22 Jahren rechtliche Vertretung von Wohnungs­eigentümern und Haus­verwaltungen in sämtlichen Bereichen von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder beim Kauf eines Grundstückes, gilt der Käufer im juristischen Sinne als Teil einer Teil einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Rechte und Pflichten des einzelnen Wohnungs­eigentümers innerhalb dieser Gemeinschaft, aber auch der Eigentümer­gemeinschaft insgesamt gegenüber Dritten (z.B. Hausverwaltung) werden geregelt im Wohnungs­eigentums­recht (WEG-Recht.

Mit dem Wohnungs­eigentumsrecht (WEG-Recht) begann die Ausrichtung unserer Kanzlei zu der heutigen Fachanwalts- und Spezialkanzlei. In diesem Bereich sind wir seit 2002 Spezialisten. Wir haben 2007 die WEG-Novelle in der juristischen Kommentarliteratur, mit Fachaufsätzen und in Schulungen für Fachanwälte und solche, die es werden wollen begleitet und sind diesem Gebiet bis heute treu geblieben

Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Fachanwaltskanzlei für Miet- und WEG-Recht in Hannover ?

Bei juristischen Fragen zum Thema WEG-Recht, stehen wir Ihnen gern zur Seite.

Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:

Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr

unter der Telefonnummer 0511-850 33 88 oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.

Unsere juristische Tätigkeit in den Bereichen Wohnungs­eigentumsrecht und Baurecht umfasst die rechtliche Beratung vor dem Kauf einer Immobilie (Vertragsgestaltung) ebenso wie die juristische Lösungsfindung bei Problemen nach Abschluss des Kaufvertrages, wie z.B. beim Erwerb einer sog. Schrottimmobilie.

Im Mietrecht beraten wir ausschließlich Eigentümer (Vermieter) und sind spezialisiert auf die Wahrnehmung Ihrer Interessen in den Bereichen Vertragsgestaltung sowie Abwicklung von Mietverhältnissen in den Bereichen des Wohnraum- und insbesondere Gewerberaummietrechts.

Leistungen unserer Anwaltskanzlei Hannover im WEG-Recht

Als Praktiker sind wir seit 17 Jahren Ansprechpartner im Tagesgeschäft "unserer" Wohnungs­eigentums­verwaltungen (WEG-Verwalter). Beiräte und Eigentümer beraten wir aus Sicht derer, um deren Geld und Immobilie es geht. Hier sind häufig genug vertauschte Rollen zu betrachten und gerade zu rücken.

Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften werden von uns, gerichtlich und aussergerichtlich, erfolgreich vertreten seit 2002.

Als Beratungsschwerpunkte für Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften haben sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert:

  • Rechtssichere Formulierung von Beschlüssen
  • Eintreiben von Forderungen (Forderungsmanagement)
  • Auseinandersetzungen in Wohngeldverfahren
  • Jahresendabrechnungen
  • Ausarbeitung von Verwalterverträgen

Die Schwerpunkte unserer juristischen Tätigkeiten für Wohnungs­eigentümer liegen in unserer hannoverschen Kanzlei auf:

  • Instandhaltungsrücklage
  • Nichtige Beschlüsse
  • Gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Gebrauchsregelungen
  • Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • Prüfung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen

Sämtliche anwaltliche Beratungstätigkeit geschieht unter der von dem Gesetzgeber festgelegten Prämisse der Unauflösbarkeit der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft auch bei schwersten Auseinandersetzungen.

Eine aussergerichtliche Lösungfindung ist daher stets unser vorrangiges Ziel.

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Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.