Fachanwalt für WEG-Recht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern gemäß Wohnungseigentümergesetz (WEG-Recht)
Jeder Besitzer einer Eigentumswohnung ist zugleich Teil einer Eigentümergemeinschaft. Die Rechte und Pflichten, die daraus entwachsen werden geregelt im Wohnungseigentumsgesetz oder auch WEG-Recht.
Seit mehr als 22 Jahren rechtliche Vertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in sämtlichen Bereichen von Wohnungseigentümergemeinschaft
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder beim Kauf eines Grundstückes, gilt der Käufer im juristischen Sinne als Teil einer Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
Rechte und Pflichten des einzelnen Wohnungseigentümers innerhalb dieser Gemeinschaft, aber auch der Eigentümergemeinschaft insgesamt gegenüber Dritten
(z.B. Hausverwaltung) werden geregelt im Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht.
Mit dem Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) begann die Ausrichtung unserer Kanzlei zu der heutigen Fachanwalts- und Spezialkanzlei. In diesem Bereich sind wir seit 2002
Spezialisten. Wir haben 2007 die WEG-Novelle in der juristischen Kommentarliteratur, mit Fachaufsätzen und in Schulungen für Fachanwälte und solche, die es werden wollen
begleitet und sind diesem Gebiet bis heute treu geblieben
Sie möchten einen Beratungstermin vereinbaren in unserer Fachanwaltskanzlei für Miet- und WEG-Recht in Hannover ?
Bei juristischen Fragen zum Thema WEG-Recht, stehen wir Ihnen gern zur Seite.
Terminvereinbarungen können Sie anfordern, während unserer Bürozeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 15:00 Uhr
unter der Telefonnummer 0511-850 33 88
oder jederzeit per eMail unter kanzlei@weise-anwaelte.de.
Unsere juristische Tätigkeit in den Bereichen Wohnungseigentumsrecht und Baurecht
umfasst die rechtliche Beratung vor dem Kauf einer Immobilie (Vertragsgestaltung) ebenso wie die juristische Lösungsfindung bei Problemen nach Abschluss des Kaufvertrages,
wie z.B. beim Erwerb einer sog. Schrottimmobilie.
Im Mietrecht beraten wir ausschließlich Eigentümer (Vermieter) und sind spezialisiert auf die Wahrnehmung Ihrer Interessen in den Bereichen Vertragsgestaltung sowie
Abwicklung von Mietverhältnissen in den Bereichen des Wohnraum- und insbesondere Gewerberaummietrechts.
Leistungen unserer Anwaltskanzlei Hannover im WEG-Recht
Als Praktiker sind wir seit 17 Jahren Ansprechpartner im Tagesgeschäft "unserer" Wohnungseigentumsverwaltungen
(WEG-Verwalter).
Beiräte und
Eigentümer
beraten wir aus Sicht derer, um deren Geld und Immobilie es geht. Hier sind häufig genug vertauschte Rollen zu betrachten und gerade zu rücken.
Wohnungseigentümergemeinschaften werden von uns, gerichtlich und aussergerichtlich, erfolgreich vertreten seit 2002.
Als Beratungsschwerpunkte für Wohnungseigentümergemeinschaften haben sich im Laufe der Zeit herauskristallisiert:
- Rechtssichere Formulierung von Beschlüssen
- Eintreiben von Forderungen (Forderungsmanagement)
- Auseinandersetzungen in Wohngeldverfahren
- Jahresendabrechnungen
- Ausarbeitung von Verwalterverträgen
Die Schwerpunkte unserer juristischen Tätigkeiten für Wohnungseigentümer liegen in unserer hannoverschen Kanzlei auf:
- Instandhaltungsrücklage
- Nichtige Beschlüsse
- Gerichtliche Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Gebrauchsregelungen
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Prüfung von Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplänen
Sämtliche anwaltliche Beratungstätigkeit geschieht unter der von dem Gesetzgeber festgelegten Prämisse der
Unauflösbarkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft auch bei schwersten Auseinandersetzungen.
Eine aussergerichtliche Lösungfindung ist daher stets unser vorrangiges Ziel.
SOFORTKONTAKT
Wir sind für Sie da – rufen Sie uns an.
Termine können wir in Eilfällen in der Regel innerhalb von 24 Stunden anbieten.